Cartec All Purpose Cleaner ist ein vielseitiger Reiniger für
verschiedene Anwendungen sowohl außen als auch innen am
Fahrzeug. Er entfernt mühelos Fliegen, Baumharz, Öl, Fett und
starken Schmutz.
Produktvorteile
- Entfernt Fliegen, Baumharz, Öl, Fett, Nikotin und starke
Verschmutzungen
- Kann auch als Reiniger für Nikotinablagerungen
verwendet werden
- Greift Aluminiumteile wie Fensterrahmen und Türklinken
nicht an
- Ist zu > 95% biologisch abbaubar
Anwendung:
Cartec All Purpose Cleaner wird außen und innen im Fahrzeug
verwendet, um Insekten, Baumharz, Öl, Fett, Nikotin und
starken Schmutz zu entfernen. Das Produkt wirkt auch auf
anderen verschmutzten Oberflächen wie Böden und Möbeln.
Gebrauchsanweisung:
Das Produkt vor der Anwendung immer an einem
unauffälligen Ort testen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Das Produkt nicht in direktem Sonnenlicht verwenden und
nicht austrocknen lassen.
1. Je nach Verschmutzungsgrad Produkt pur bis 1:10 mit
Wasser verdünnen. Cartec All Purpose Cleaner mit einer
Druckpumpe oder einem Handsprühgerät auf die zu
reinigenden Teile aufsprühen. Anschließend 1-5 Minuten
einwirken lassen.
2a. Außen: Den Schmutz mit einem Hochdruckreiniger
entfernen. Dies vor der weiteren Behandlung der
Oberfläche mit z.B. Cartec Shampoo.
2b. Innen: Die verschmutzte Oberfläche mit einem
Cartec Mikrofaser-Handschuh (3043/8) oder einem
Tuch bearbeiten. Im Innenbereich immer mit einem mit
sauberem Wasser getränkten Tuch oder vorzugsweise mit
einem Wasserstoffsauger nacharbeiten.
3. Mit klarem Wasser nachspülen, bis Schmutz und
Seifenreste verschwunden sind.
Tipps und Tricks:
Bei starker Verschmutzung des Dachhimmels (durch
Nikotinablagerungen) Cartec Allzweckreiniger 1:10
verdünnen und den Dachhimmel mit der Cartec
Reinigungspistole (3119/01) behandeln. Dadurch lassen
sich Nikotinablagerungen leichter entfernen.
Zur Reinigung schwer zugänglicher Stellen wie
einem Kühlergrill, Lüftungsschlitzen, Emblemen und
Tankdeckeln eignet sich Cartec All Purpose Cleaner
ideal in Kombination mit der Detailing Brush Allround
(3039/12).